Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB genannt) gelten für alle Kaufverträge, Lieferungen, Dienstleistungen der Firma Bartec Auto ID GmbH (nachfolgend: „Verkäufer“ genannt), die unsere Vertragspartner (nachfolgend: „Kunden“ genannt) über unseren Onlineshop https://www.bartecautoid.eu/ abschließen.

1.2 Das Produktangebot in unserem On¬lineshop richtet sich ausschließlich an Unternehmer und auch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Die aktuelle Version der AGB kann jederzeit auf der Homepage des Verkäufers bezogen oder eingesehen werden.

1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Angebot, Unterlagen und Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bei Kaufverträgen bleibt Zwischenverkauf vorbehalten.

2.2 Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Der Verkäufer kann das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.

2.3 Der Verkäufer wird dem Kunden eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots des Kunden zusenden. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar. Das Angebot gilt erst als vom Verkäufer angenommen, sobald er gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklärt oder die Ware absendet. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande.

2.4 Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

2.5 Ergänzungen und Abänderungen der angebotenen und angenommenen Bestellungen, einschließlich der Regelungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (Brief, E-Mail etc.). Sofern diese mündlich getroffene wurden, bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.

2.6 Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2.7 Der Kunde hat unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung die darin angegebenen Mengen-, Maß- und Ausführungsangaben zu prüfen. Sofern nach Ansicht des Kunden Abweichungen zwischen seiner Bestellung und der Auftragsbestätigung bestehen, hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu informieren. Erfolgt keine Information, gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung als vereinbart.

2.8 Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunde zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.

2.9 Die Katalogausgaben des Verkäufers stehen unter urheberrechtlichem Schutz. Das Manuskript und Abbildungen sind Eigentum des Verkäufers oder Dritter. Der Nachdruck, auch auszugsweise sowie telegrafische oder technische Verwendungen für anderweitige Zwecke ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Verkäufers gestattet.

3. Registrierung

3.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, sich vor dem Erwerb von Artikeln im Onlineshop zu registrieren. Es besteht für den Kunden keine Registrierungspflicht. Er kann auch als Gast bestellen.

3.2 Sofern der Kunden sich registrieren möchte, wird für den Kunden ein Kundenkonto erstellt. Auf dieses Konto kann der Kunde jederzeit zugreifen und seine Daten verwalten.

3.3 Die Erstellung des Kundenkontos ist für den Kunden kostenfrei. Der Kunde kann jederzeit die Löschung des Kundenkontos verlangen. Der Verkäufer wird im Falle der Löschung des Kundenkontos sämtliche Daten des Kunden löschen, sofern der Verkäufer die Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen aufbewahren muss oder berechtigt ist.

3.4 Der Verkäufer kann das Kundenkonto jederzeit kündigen und löschen, wenn sich herausstellt, dass die Angaben des Kunden unzutreffend sind oder nicht berechtigte Dritte die Daten des Kunden verwalten oder das Konto missbräuchlich genutzt wird.

3.5 Der Kunde muss seine Zugangsdaten sorgfältig aufbewahren und darf diese Dritten nicht zugänglich machen. Bemerkt der Kunde, dass sein Kundenkonto von Dritten missbraucht wird, ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu informieren.

4. Preise, Zahlungen und Verzug

4.1 Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk, zuzüglich etwaiger Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Versicherung, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

4.2 Wir liefern gegen Vorkasse (in der im Onlineshop angegebenen Weise) und auf Rechnung.

4.3 Können Leistungstermine aus Gründen, die der Kunde zu verschulden hat, nicht eingehalten werden (z.B. wegen Verstoß gegen die Mitwirkungsobliegenheit, Nichtzahlung bei Vorleistungspflicht) und verschieben sich die Leistungstermine um mehr als vier Monate, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Mehrkosten aufgrund Erhöhung von Material- oder Lohnkosten dem Kunde in Rechnung zu stellen. Ein etwaiges Rücktrittsrecht vom Vertrag bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.4 Wird der Verkauf auf Rechnung vereinbart, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer.

4.5 Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Kunde aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Dies gilt auch für andere Einzelaufträge.

4.6 Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen vorläufig einzustellen und ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn der Kunde sich mit der Zahlung offener und fälliger Rechnungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis in Verzug befindet. Dies gilt einschließlich anderen Einzelaufträgen. Der Verkäufer wird den Kunden hierüber schriftlich informieren.

5. Versendung der Ware

5.1 Lieferungen erfolgen ab Werk.

5.2 Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

5.3 Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen,
(a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder
(b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.

5.4 Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

5.5 Soweit Ware auf der Homepage des Verkäufers „auf Lager“ ausgezeichnet ist, ist der Verkäufer zum jederzeitigen Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von sieben Werktagen nach der Annahme des Angebots beim Verkäufer eingeht. In diesen Fällen erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder vom Verkäufer angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.

5.6 Falls die Ware aus einem der in Ziffer 5.5. genannten Gründe nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, wir der Verkäufer dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht beim Lieferanten des Verkäufers verfügbar, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts wir der Verkäufer dem Kunden die geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt.

5.7 Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder pandemiebedingten Gründen verursacht worden sind. Sofern ein solches Ereignis dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich macht und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunde infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

5.8 Der Verkäufer haftet ferner nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch für die rechtzeitige und Richtigkeit der Selbstlieferung, die vorbehalten bleibt. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderungen nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunde infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

5.9 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn

  • die Teillieferung für den Kunde im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
  • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
  • dem Kunde hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

5.10 Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz nach Maßgabe der Ziffer 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

5.11 Für den Fall eines vom Verkäufer zu vertretenden Lieferverzuges ist der Kunde verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese seitens des Kunden gesetzte Nachfrist durch das Verschulden des Verkäufers versäumt, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.12 Tritt der Verzug durch ein Verschulden des Kunden ein, so trägt dieser die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Lieferware ab Meldung der Versandbereitschaft durch den Verkäufer.

6. Versand, Verpackung, Gefahrübergang

6.1 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6.2 Die Gefahr geht bei Kunden spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunde über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Liefert der Verkäufer den Liefergegenstand selbst aus, tritt der Gefahrübergang bei Übergabe an den Kunde oder einen zur Annahme der Lieferung Bevollmächtigten ein. Sind Transportschäden durch den Verkäufer zu vertreten, verpflichtet sich der Kunde, den Verkäufer unverzüglich den Transportschaden in Textform anzuzeigen.

6.3 Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunde liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunde über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Kunde angezeigt hat.

6.4 Die Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.

6.5 Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Kunde aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Geschäftsbeziehung. Der Eigentumsvorbehalt aus dem konkreten Auftrag gilt nicht gegenüber weiteren Firmen, die nicht Vertragspartner dieses Auftrages sind.

7.2 Die vom Verkäufer an den Kunde gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.

7.3 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.

7.4 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Ziffer 7.9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

7.5 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Kunde anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

7.6 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Kunde widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

7.7 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde dem Verkäufer.

7.8 Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt beim Verkäufer.

7.9 Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

8. Gewährleistungsrechte des Kunden

8.1 Die Gewährleistungsrechte richten nach den nachfolgenden Regelungen gemäß Ziffer 8 und den Gewährleistungsausschlüssen nach Ziffer 9.

8.2 Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Unberührt bleibt die Verjährungsfrist von Rückgriffsansprüchen gemäß § 479 BGB.

8.3 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunde oder an den von ihm bestimmten Dritten im Sinne von § 377 HGB sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Unter¬suchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunde genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht unverzüglich nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunde genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

8.4 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Mangelhafte und ausgetauschte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

8.5 Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Kunde unter Maßgabe der Ziffer 10 dieser AGB Schadenersatz verlangen.

8.6 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunde abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Verkäufer gehemmt.

8.7 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

8.8 Eine im Einzelfall mit dem Kunde vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

8.9 Der Verkäufer steht nach Maßgabe dieser Ziffer 8.9 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

8.9.1 In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunde durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt dem Verkäufer dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen der Ziffer 10 dieser AGB.

8.9.2 Bei Rechtsverletzungen durch vom Verkäufer gelieferte Produkte anderer Hersteller wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunde abtreten. Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieser Ziffer 8.9 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

9. Gewährleistungsausschlüsse

9.1 Nicht als Mängel gelten kleine Kratzer, fettige Oberflächen und ähnliches, die aus einer Distanz von 1 Metern senkrecht betrachtet nicht erkennbar sind.

9.2 Üblicher Verschleiß oder eine unsachgemäße Anwendung des Artikels durch den Kunden stellt kein Mangel der Ware dar.

9.3 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die aufgrund einer ungenügenden oder fehlerhafter Wartung entstehen, es sei denn, die Wartung wurde vom Verkäufer durchgeführt.

10. Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens

10.1 Die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 10.1 eingeschränkt. Die Einschränkungen gemäß dieser Ziffer 10.1 erfassen nicht Schadenersatzansprüche aus Datenschutzverstößen. Diese sind unter Ziffer 10.2 geregelt.

10.1.1 Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunde die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

10.1.2 Soweit der Verkäufer gemäß Ziffer 10.1.1 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

10.1.3 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden auf einen Betrag von EUR 5.000.000,00 und für Vermögensschäden auf EUR 500.000,00 je Schadenfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

10.1.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

10.1.5 Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

10.1.6 Die Einschränkungen dieser Ziffer 10.1 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, datenschutzrechtliche Schadenersatzansprüche des Kunden oder solche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für datenschutzrechtliche Ansprüche. Soweit der Verkäufer dem Grunde nach auf Schadenersatz für datenschutzrechtliche Ansprüche haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

10.2.1 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit wegen Pflichtverletzungen von datenschutzrechtlichen Ansprüchen ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Vermögens- und Sachschäden auf einen Betrag von EUR 500.000,00 je Schadenfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

10.2.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gemäß Ziffer 10.2 gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

11. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

11.1 Dem Kunden wird das nicht-ausschließliche Recht eingeräumt, die mit der Ware gelieferte Software im Zusammenhang mit der Verwendung der Ware zu nutzen.

11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen, ausgenommen zum Zwecke der Nutzung gemäß Ziffer 11.1 oder zu Sicherungszwecken.

11.3 Der Kunde darf die ihm an der Software eingeräumten Rechte nur an einen Dritten übertragen, wenn gleichzeitig das Eigentum an dem betreffenden Produkt (insbesondere Hardware-Produkt) auf diesen Dritten übertragen wird und der Kunde keine Kopien der Software zurückbehält.

12. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, wenn die Gegensprüche des Kunden mit der aufgerechneten Hauptforderung des Verkäufers synallagmatisch verknüpft sind, d.h. die Gegensprüche aus demselben Einzelauftrag resultieren.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers in 56070 Koblenz. Schuldet der Verkäufer auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

14. Datenschutz

Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und ggf. verarbeitet. Der Verkäufer stellt dem Kunde - sofern es sich um eine natürliche Person handelt - hierfür eine gesonderte Datenschutzerklärung zur Verfügung. Sofern Einwilligungen zur Datenverarbeitung erforderlich sind, werden diese gesondert beim Kunde angefordert.

15. Sonstige Regelungen

15.1 Hat der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunde nach Wahl des Verkäufers der Sitz des Verkäufers in 56070 Koblenz oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

15.2 Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunde unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.3 Für den Fall, dass der Käufer seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist dieser verpflichtet, die ihm übersandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen binnen einer Frist von 10 Tagen unterschrieben an den Verkäufer zurückzusenden, oder die Geltung derselben dem Verkäufer gegenüber schriftlich oder im Onlineshop durch eine Opt-In (Anklicken der Bestätigung des Erhalts der AGBs) zu bestätigen.

15.4 Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn ihnen die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

Stand: Februar 2026

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